Der Bescheid zur Mitteilung des Pflegegrades geht Versicherten durch die eigene Pflegekasse zu. Ab diesem Zeitpunkt haben Betroffene 4 Wochen Zeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Wichtig ist es, sich davor umfassend beraten zu lassen. Denn vielfach sind die Kriterien für die Pflegebedürftigkeit und damit die Grundlagen der Pflegebegutachtung nicht bekannt. Zudem helfen Beratungsstellen oft bei der richtigen Formulierung eines Widerspruchs. Denn dieser sollte gut begründet werden.
In unserer Online-Veranstaltung erhalten Sie einen Einblick in den Ablauf und die Formen der Widerspruchsbegutachtung und wichtige Infos und Tipps zu Widerspruchsbegründungen.
Bringen Sie Ihre Fragen mit oder lassen Sie sich schon im Vorfeld immer werktags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr von den Expertinnen und Experten im Servicetelefon Pflege beraten: 089-159060 5555 oder per eMail: pflegeinfo(at)md-bayern.de
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