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Inhaltsverzeichnis

A

Ambulant betreutes Wohnen ist eine Hilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem 12. Sozialgesetzbuch zum selbständigen Wohnen außerhalb von Einrichtungen. Unter dem Begriff Ambulant Betreutes Wohnen werden verschiedene Wohnformen (Einzelwohnen, Wohngemeinschaften, Lebensgemeinschaften) verstanden, in denen Menschen stundenweise von Fachkräften betreut werden. Die Betreuung und Beratung wird überwiegend in der Wohnung des Menschen mit Behinderung erbracht. Sie dient der sozialen Eingliederung von beeinträchtigten Menschen und leistet Hilfe zur Selbsthilfe.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Menschen mit geistiger/körperlicher Behinderung
→ Menschen mit seelischer Behinderung / Suchterkrankung

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B

Die Beauftragten für Belange von behinderten Menschen - frühere Behindertenbeauftragten - haben die Aufgabe, die Erreichung von gleichwertigen Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens voranzutreiben. Insbesondere beinhaltet dies die Mitgestaltung von politischen und sozialen Rahmenbedingungen und die Verbreitung des Inklusionsgedankens durch Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.

Das Betreuungsgericht ist in erster Linie für die Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Betreuungen zuständig. Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht in dem Bezirk, in dem der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Der Behindertenbeirat bzw. Behindertenrat (Beirat bzw. Rat für behinderte Menschen) ist ein unabhängiges, kommunales, öffentliches Gremium, das sich aus Menschen mit Behinderung, Angehörigen- und Interessenvertretern zusammensetzt. Die genaue Zusammensetzung und die Arbeitsweise sind jeweils in einer eigenen Satzung verankert. Die Hauptaufgabe ist die Interessenvertretung von ortsansässigen Menschen mit Behinderung. Dazu berät er den Stadtrat und dessen Gremien sowie die Stadtverwaltung in allen damit zusammenhängenden Belangen. Unabhängig davon kann ein Behindertenbeirat bzw. Behindertenrat von sich aus auch Vorschläge, Anregungen, Stellungnahmen und Gutachten abgeben.

Betreuungsvereine sind eingetragene Vereine und verfügen über hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vom Betreuungsgericht als gesetzliche Betreuer bestellt werden, wenn eine Betreuung nicht an Angehörige oder sonstige Vertraute der hilfsbedürftigen Person übertragen werden kann. Neben der Führung von Betreuungen sollen die Betreuungsvereine Partner für ehrenamtliche Betreuer sein, die eine Betreuung übernommen haben oder eine Betreuung übernehmen wollen. Die meisten Betreuungsvereine gehören einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege oder der Lebenshilfe, Landesverband Bayern, an. Die Beratung erfolgt unentgeltlich und erfordert keine Mitgliedschaft.

Betreuungsstellen sind in der Regel bei den Gesundheitsämtern angesiedelt. Sie werden herangezogen, wenn ein Mensch in Folge von Unfall, Krankheit, Behinderung oder Alter eine rechtliche Vertretung benötigt. Die Aufgabe besteht in der Anfertigung von Stellungnahmen zur Notwendigkeit einer Betreuung auf Anfrage des Betreuungsgerichts und dem Vorschlag eines geeigneten Betreuers. Zudem kümmern sie sich um die Gewinnung, Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern in Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen. Betroffene und interessierte Bürgerinnen und Bürger werden hier ausführlich über ihre Fragen zum Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten beraten.

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E

Die Externe Arbeitstherapie unterstützt Menschen darin, sich wieder an Arbeitsprozesse zu gewöhnen. In den einzelnen Arbeitstherapiestätten werden verschiedene Angebote (z. B. Mithilfe in Gärtnereien, Verpackungstätigkeiten, etc.) vorgehalten, durch die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Anforderungen des Arbeitsmarktes herangeführt werden. Die Anforderungen werden individuell angepasst, auch um das Selbstwertgefühl durch erzielte und erlebte Leistungen zu stärken. Das Angebot der externen Arbeitstherapie kann von Menschen genutzt werden, die nicht in einer stationären Wohneinrichtung leben.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Externe Arbeitstherapie

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung wurde geschaffen um von Behinderung bedrohte Menschen und Menschen mit Behinderung darin zu bestärken, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, auf eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können. Die Beratung erfolgt unabhängig von Rehabilitationsträgern und tritt neben deren gesetzliche Beratungspflicht. 

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F

Die Forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der psychiatrischen Kliniken. Ihre Aufgabe besteht in der Behandlung, der Begutachtung und der Unterbringung von psychisch kranken und suchtkranken Straftätern. 

Förderschulen bzw. Förderzentren diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Dem Sonderpädagogische Bedarf muss eine drohende oder bestehende Behinderung zu Grunde liegen. Zudem sind sie Kompetenzzentren für Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen. Der Besuch einer staatlichen Förderschulen ist in der Regel kostenfrei; den Personal- und Sachaufwand tragen der Freistaat Bayern (Regierung von Mittelfranken) und die Kommunen (Landkreis, Stadt).

Förderstätten unterstützen Menschen, die durch das Ausmaß ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) zu besuchen. Die Betreuung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Förderstättenbesucher und bietet in diesem sogenannten "zweiten Lebensbereich" neben dem Wohnen die Möglichkeit an der Gemeinschaft teilzunehmen. Der Besuch einer Förderstätte ist bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Förderstätten

Eine Interdisziplinäre Frühförderstelle stellt eine offene Anlaufstelle für Eltern dar, bei deren Kindern Sorge um die weitere Entwicklung besteht. Sie wendet sich an behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder im Alter von 0 – ca. 3 Jahren. Die Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Einschulung des Kindes weitergeführt werden. Die Behandlung kann in einer Frühförderstelle sowie im Lebensumfeld des Kindes in Einzelförderung und in Kleingruppen erfolgen. 

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Frühförderung

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G

Gesetzlicher Betreuer können volljährige Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, ehrenamtliche Mitglieder eines Betreuungsvereins oder Rechtsanwälte sein.

Eine Gesetzliche Betreuung wird vom zuständigen Betreuungsgericht für erwachsene Menschen angeordnet, die wegen einer psychischen Erkrankung und/oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Betreuung wird zeitlich und sachlich auf entsprechende Aufgabengebiete beschränkt.

Geistige Behinderung
Menschen sind behindert, wenn ihre (…) geistige Fähigkeit (…) mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.  (Auszug §2 SGB IX)

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H

Heilpädagogische Tagesstätten halten Angebote für Vorschulkinder und Schulkinder mit drohender Behinderung oder Behinderung vor. Durch vielfältige und individuelle Fördermaßnahmen tragen sie zur Entfaltung der Persönlichkeit sowie zu zunehmender Verselbständigung bei und bieten Hilfen zu angemessener Schulbildung. Die HeilpädagogischenTagesstätten arbeiten eng mit den Förderzentren (Schulen) zusammen und bieten ganzheitliche, begleitende, erzieherische, betreuende, fördernde und ggf. pflegerische Leistungen an.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Heilpädagogische Tagesstätten

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I

Integrationshilfe wird vermehrt in Heilpädagogischen Tagesstätten eingesetzt, mit dem Ziel eine möglichst selbstständige Lebensführung ohne Assistenz (Unterstützung) erreichen zu können.
Schulbegleitung trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler den Schulalltag besser und möglichst selbstständig bewältigen können. Die Kosten einer Schulbegleitung werden übernommen, wenn durch die Hilfe ein Schulbesuch trotz Beeinträchtigung aufgrund einer Behinderung möglich ist. Die Art und der Umfang der Unterstützung richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf. 

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Schulbegleitung und Integrationshilfe

Integrationsunternehmen dienen der Beschäftigung von Menschen mit seelischen, körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Belegschaft eines Integrationsunternehmens setzt sich aus Beschäftigten mit und ohne Behinderung zusammen.
Sie sind auf Dauer angelegte, rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Organisationen mit erwerbswirtschaftlicher Zwecksetzung. 

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Integrationsunternehmen

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K

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) ist die Standesvertretung aller für die ambulante Versorgung zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern.

Weitere Informationen auf der Homepage der KVB:
https://www.kvb.de/suche/suchergebnisse/

Kindertageseinrichtungen mit Integrationsplätzen sind Kinderkrippen, Kindergärten oder Horte, die eine Betreuung und Förderung für Kinder mit einer drohenden Behinderung oder Behinderung in Regelgruppen anbieten. Zusätzlich zu den Regelleistungen erhalten die Kinder heilpädagogische oder psychologisch-therapeutische Fördermaßnahmen. Diese werden von pädagogischem Personal sowie von spezialisierten Therapeuten erbracht. 

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Kindertageseinrichtungen mit Integrationsplätzen

Körperliche Behinderung
Menschen sind behindert, wenn ihre (…) körperliche Funktion (…) mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (Auszug §2 SGB IX)

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O

Die Offene Behindertenarbeit hält Angebote vor, die für viele Menschen einfach zugänglich sind. In der Regel bieten die Stellen der Offenen Behindertenarbeit allgemeine Beratung, Gruppenarbeit, Bildungsangebote, Freizeitangebote und Familienentlastende Dienste an. Diese Angebote richten sich vorwiegend an Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung, Sinnesbehinderung oder chronischen Erkrankung. Die Dienste sind auf der Ebene eines Landkreises oder kreisfreien Stadt tätig, beraten trägerneutral und sind umfassend mit anderen Angeboten vor Ort vernetzt. 

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Offene Behindertenarbeit

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P

In Psychosomatische Kliniken werden Krankheiten behandelt, die auf die Wechselwirkungen zwischen Körper und Seele zurückzuführen sind. Neben somatischen Behandlungen werden auch psychotherapeutische Angebote gemacht. 

Die Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAG) und die Regionalen Steuerungsverbünde (RSV) sind Zusammenschlüsse von Leistungserbringern aus dem Handlungsfeld Psychiatrie. Dazu gehören in der Regel verschiedene Leistungsträgern, Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Psychiatrieerfahrung und Suchterkrankung sowie deren Angehörige. Aufgaben der PSAG bzw. RSV sind zum Beispiel die Stärkung der Zusammenarbeit der Einrichtungen und Dienste vor Ort, die Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der örtlichen Versorgung oder auch  das Entgegenwirken der Stigmatisierung von Menschen mit psychischer Erkrankung und Suchterkrankung. Im Mittefranken gibt es fünf PSAG und zwei RSV. Sie sind meist den Landrats- bzw. Gesundheitsämtern angegliedert und verfügen über eine eigene Geschäftsordnung.

Psychiatrische Kliniken sind Krankenhäuser zur Behandlung von Menschen mit psychischen Störungen und Suchterkrankungen. In den psychiatrischen Kliniken gibt es vollstationäre Behandlungsbereiche der Allgemeinpsychiatrie, Suchttherapie, Gerontopsychiatrie und forensische Psychiatrie. Diese teilen sich in unterschiedliche Hilfeformen auf. Es gibt offene Therapiestationen und Akutstationen, aber auch Tageskliniken, psychiatrische Wohnheime, psychiatrische Klinikambulanzen und vereinzelt ambulante psychiatrische Pflegedienste.

Durch das Persönliche Budget haben Menschen mit (drohender) Behinderung die Möglichkeit Ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung zu decken. Menschen, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben, erhalten statt Sach- oder Dienstleistungen eine Geldleistung. Mit diesen Mitteln kann die anspruchsberechtigte Person selbst entscheiden, wann und in welchem Umfang sie sich Dienstleistungen oder Unterstützung von Anbietern des persönlichen Budgets „einkauft“. Die Bezahlung erfolgt dann direkt von der anspruchsberechtigten Person als „Auftraggeber“ an den jeweiligen Dienstleister.

Die Liste über Anbieter des persönlichen Budgets wird vom Sozialpädagogisch- Medizinischen Dienst geführt. Bei Rückfragen melden Sie sich bitte an Frau Haundel, Tel-Nr. 0981/4664-2705.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→Flyer Persönliches Budget
→Anbieterliste Persönliches Budget

Psychosoziale Suchtberatungsstellen beraten und unterstützen Menschen, die von einer Suchterkrankung und/oder Abhängigkeit - substanzbezogen (z.B. Alkohol, Drogen) oder nichtsubstanzbezogen (z.B. Essstörung, Spielsucht) – bedroht oder betroffen sind und durch die hieraus entstandenen Probleme in seelische Notsituationen geraten sind. Sie sind flächendeckend zuständig und leicht und unbürokratisch zugänglich. Hierdurch erreichen sie eine große Anzahl hilfesuchender Personen.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Psychosoziale Suchtberatung

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R

Die Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft und die Regionalen Steuerungsverbünde sind Zusammenschlüsse von Leistungserbringern aus dem Handlungsfeld Psychiatrie. Dazu gehören in der Regel verschiedene Leistungsträgern, Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Psychiatrieerfahrung und Suchterkrankung sowie deren Angehörige. Ihre Aufgaben sind zum Beispiel die Stärkung der Zusammenarbeit der Einrichtungen und Dienste vor Ort, die Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der örtlichen Versorgung oder auch das Entgegenwirken der Stigmatisierung von Menschen mit psychischer Erkrankung und Suchterkrankung. Im Mittefranken gibt es fünf Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften  und zwei Regionale Steuerungsverbünde. Sie sind meist den Landrats- bzw. Gesundheitsämtern angegliedert und verfügen über eine eigene Geschäftsordnung. 

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S

Schulbegleitung trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler den Schulalltag besser und möglichst selbstständig bewältigen können. Die Kosten einer Schulbegleitung werden übernommen, wenn durch die Hilfe ein Schulbesuch trotz Beeinträchtigung aufgrund einer Behinderung möglich ist. Die Art und der Umfang der Unterstützung richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf. 
Integrationshilfe wird vermehrt in Heilpädagogischen Tagesstätten eingesetzt, mit dem Ziel eine möglichst selbstständige Lebensführung ohne Assistenz (Unterstützung) erreichen zu können. 

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Schulbegleitung und Integrationshilfe

Die Schulvorbereitenden Einrichtungen können von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung besucht werden, die wesentliche Verzögerungen in der allgemeinen, sozial-emotionalen und/oder körperlichen Entwicklung haben.  Ziel ist die Vorbereitung auf den Schulbesuch unter Berücksichtigung des individuellen Förderbedarfs. Schulvorbereitende Einrichtungen sind organisatorisch an die Förderzentren/-schulen angegliedert. Sie sind nur an Schultagen vormittags geöffnet und verfügen über einen eigenen Fahrdienst.

Seelische Behinderung
Menschen sind behindert, wenn ihre (…) seelische Gesundheit (…) mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.  (Auszug §2 SGB IX)

Die psychische Erkrankung und die Suchterkrankung sind den seelischen Behinderungen zuzuordnen, wenn obige Beschreibung zutrifft.

Die Angebote zur Unterstützung der Selbsthilfe beraten über die Möglichkeiten, Chancen und Grenzen der Selbsthilfe. Sie unterstützen bei der Suche nach Gleichbetroffenen, vermitteln Kontakte zu bestehenden Selbsthilfegruppen und begleiten Betroffene und Interessierte bei der Gründung und beim Aufbau neuer Selbsthilfegruppen. Des Weiteren geben sie Hinweise auf professionelle Hilfsangebote. 
Selbsthilfegruppen teilen ihre Probleme und Erfahrungen und suchen gemeinsam nach Lösungen. Sie finden hierdurch neue Wege, um mit ihrer Erkrankung oder ihrer Behinderung umzugehen und fühlen sich durch den Zusammenschluss nicht alleine.

Sozialpsychiatrische Dienste beraten und unterstützen in erster Linie chronisch psychisch beeinträchtigte Menschen. Durch Beratung und Betreuung soll eine Wiedereingliederung psychisch kranker und behinderter Menschen in die Gesellschaft erreicht werden. Das Angebot ist leicht und unbürokratisch zugänglich und umfasst auch die Beratung im Lebensumfeld der Menschen mit psychischer Erkrankung. Die Dienste sind auf der Ebene eines Landkreises oder kreisfreien Stadt tätig, beraten trägerneutral und sind umfassend mit anderen Angeboten vor Ort vernetzt. 

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Sozialpsychiatrische Dienste

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T

Bei Tagesstätten handelt es sich um Einrichtungen für Menschen mit seelischen Behinderungen (chronisch psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen), die außerhalb von Kliniken und stationären Wohneinrichtungen leben. Die Menschen, die eine Tagesstätte besuchen, haben in der Regel Schwierigkeiten, ihren Alltag und Wochenablauf alleine auszufüllen und zu gestalten.
Ziel des Besuches der Tagesstätte ist es, den Gesundheitszustand der Besucher zu stabilisieren und zu fördern und zu einer selbstständigen Lebensführung beizutragen. Zu den Aufgaben einer Tagesstätte gehören auch die Begleitung und Beratung in Krisenzeiten, die Hilfe und Unterstützung bei im Alltag auftretenden Problemen und die Entlastung der Angehörigen. 

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Tagesstätten

Tageseinrichtungen für Erwachsene nach dem Erwerbsleben verstehen sich als Angebote für Menschen, die aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder Förderstätte oder vergleichbaren Angeboten ausgeschieden sind und weiterhin Unterstützung zur Strukturierung ihres Tagesablaufs benötigen. Die Einrichtungen bieten Hilfen beim Übergang in den neuen Lebensabschnitt, begleiten den Menschen nach dem Erwerbsleben und gewährleisten eine an den jeweiligen Bedürfnissen ausgerichtete Tagesbetreuung. Sowohl relativ selbstständige und aktive älteren Menschen als auch Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung einen höheren Betreuungsbedarf aufweisen, können dieses Angebot besuchen.  

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U

Übergangseinrichtungen bieten Unterstützung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und für Menschen, die darüber hinaus auch eine Suchmittelproblematik haben. Durch stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sollen eine weitgehende selbständige Lebensführung sowie die soziale und berufliche Wiedereingliederung erreicht werden. Die Dauer ist auf maximal zwei Jahre begrenzt.

Überregionale Offene Behindertenarbeit bietet das identische Aufgabenspektrum wie die regionale Offene Behindertenarbeit. Der Einzugsbereich erstreckt sich jedoch über die Grenzen der Landkreise oder Städte hinaus. Ebenso bieten die Dienste der überregionalen Offenen Behindertenarbeit auch Spezialangebote für bestimmte Gruppen (Blinde, Gehörlose, Schädel-Hirn-Verletzte, etc.) an.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Überregionale Offene Behindertenarbeit

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W

Weitere Soziale Fachdienste sind Anlauf- und Beratungsstellen, die Menschen mit drohender Behinderung oder Behinderung mit vielfältigen Begleiterscheinungen und Auswirkungen beraten und begleiten. Die Weiteren Sozialen Fachdienste sind überwiegend in der Stadt Nürnberg angesiedelt, können aber von allen Ratsuchenden aus dem Bezirk Mittelfranken genutzt werden.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Weitere Soziale Fachdienste

Werkstätten für Menschen mit Behinderung bieten Menschen, die wegen der Art und der Schwere ihrer Beeinträchtigung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung, Arbeit und Beschäftigung gegen ein angemessenes Entgelt an. Die Arbeits- und Beschäftigungsbereiche (z. B. Elektromontage, Druckerei, Gärtnerei, Holzverarbeitung) sind von der jeweiligen Werkstatt abhängig. In der Regel beginnt die Tätigkeit in einer Werkstatt über den Berufsbildungsbereich und endet spätestens mit dem 65. Lebensjahr.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Wohnheime sind Einrichtungen, in denen Menschen mit einer Behinderung leben und auch interne Angebote einer Tagesstruktur in Anspruch nehmen können. Die Aufenthaltsdauer ist prinzipiell nicht begrenzt. Ziel ist die Wiedereingliederung in das allgemeine gesellschaftliche Leben. Dies soll erreicht werden z.B. mit Maßnahmen zur Förderung sozialer Kontakte und lebenspraktischer Kompetenzen im persönlichen Bereich, mit der Teilnahme an Beschäftigungs- und Arbeitsgruppen oder mit Maßnahmen zur Vorbereitung, Gestaltung und Durchführung von Freizeitaktivitäten.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Menschen mit geistiger/körperlicher Beeinträchtigung
→ Menschen mit seelischer Beeinträchtigung / Suchterkrankung

Wohnen in Gastfamilien ist ein Angebot, durch das Menschen mit Behinderung in einer Gastfamilie leben können. Gastfamilien können Familien, Paare oder Einzelpersonen sein, die bereit sind, Menschen mit Beeinträchtigungen in ihren Familienalltag zu integrieren. Die aufgenommenen Personen dürfen nicht in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zur Gastfamilie stehen. Auch ein Lebenspartner wird als Gastfamilie nicht anerkannt. Eine Begleitung durch einen anerkannten Fachdienst ist möglich.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Wohnen in Gastfamilien

Wohnstätten sind Einrichtungen, in denen Menschen mit einer Behinderung leben. In der Regel gehen die Menschen tagsüber in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten oder besuchen andere tagesstrukturierende Angebote. Die Aufenthaltsdauer ist prinzipiell nicht begrenzt. Ziel ist die Zunahme der Selbständigkeit und die Wiedereingliederung in das allgemeine gesellschaftliche Leben.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Menschen mit geistiger/körperlicher Beeinträchtigung
→ Menschen mit seelischer Beeinträchtigung / Suchterkrankung

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Z

Zuverdienst ist ein niederschwelliges tagesstrukturierendes Angebot zur stundenweisen Beschäftigung, welche individuell und flexibel vereinbart wird. Die Arbeit in einem Zuverdienstprojekt trägt zur Gestaltung einer Tagesstruktur bei. Arbeitsvorgänge können erprobt werden, mit dem Ziel, eine kontinuierliche Arbeitsleistung zu erbringen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zuverdienstangebote erhalten damit die Möglichkeit, mit einem gewissen finanziellen Anreiz ihre Fähigkeiten zu stabilisieren.

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