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Informationsveranstaltung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson nach § 82 AVSG

Dinkelsbühl
Freitag, 07.07.2023 16:00 Uhr

Den Entlastungsbetrag über Privatpersonen abrechnen

Seit dem 01.01.2021 können Menschen, ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, durch Privatpersonen Unterstützung im Alltag erhalten. Oft wird diese wertvolle Unterstützung durch Freunde, Bekannte, Nachbarn oder im Rahmen von Nachbarschaftshilfen geleistet. Wenn diese Privatpersonen die Voraussetzungen erfüllen und als ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen registriert sind, können Pflegebedürftige über den Entlastungsbetrag von 125 Euro/mtl. eine Aufwandsentschädigung für geleistete Dienste ausbezahlen. Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen dürfen nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt und/oder verschwägert sein, in einer häuslichen Gemeinschaft leben und sollten mindestens 16 Jahre alt sein. 

Die Informationsveranstaltung gibt einen Überblick über Voraussetzungen, Einsatzgebiete sowie das Registrierungsprocedere.

Die Veranstaltung wird in Kooperation zwischen der Pflegeberatungsstelle Landkreis Ansbach und der Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken durchgeführt. 

Eine Anmeldung ist erforderlich. 

Veranstaltungsort:

Lehrsaal der Landwirtschaftsschule

Luitpoldstraße 5

91550 Dinkelsbühl

Organisation und Kontakt:

Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken
Danziger Straße 5
91522 Ansbach

Tel.: 0981/4664-20210
Mail: info@demenz-pflege-mittelfranken.de

und

Pflegeberatungsstelle Landkreis Ansbach
Maximilian Lechler
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Tel.: 0981/468-5220
Mail: pflegeberatung@landratsamt-ansbach.de

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist an eine der beiden Kontaktstellen zu richten.