Man kennt sich in der Nachbarschaft und unterstützt sich. Was viele nicht wissen: liegt bei der unterstützten Person mindestens Pflegegrad 1 vor, kann eine Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Welche Voraussetzungen (ggf. Teilnahme an einer Schulung) notwendig sind, wie die Registrierung und Abrechnung erfolgt – diese und viele andere Fragen klärt Frau Meike Nenner von der Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken in einer unverbindlichen Informationsveranstaltung.
Die Teilnahme ist kostenfrei, um Anmeldung wird gebeten:
☎ 09131 803 1334 | ✉ seniorenbuero@erlangen-hoechstadt.de
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Multifunktionsraum
Nägelsbachstr. 1
91052 Erlangen
Organisation und Kontakt:
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