Ein Auftrag zu einer Wiederholungsbegutachtung nach § 18 Abs. 2 Satz 5 SGB XI wird erteilt, wenn Hinweise vorliegen, dass die Voraussetzungen für eine vollständige oder teilweise Aufhebung der Leistungsbewilligung gegeben sein könnten. Doch was heißt das in der Praxis? In unserer Online-Veranstaltung geben wir einen fundierten Einblick in die gesetzlichen Hintergründe und die Abläufe und zeigen anhand von konkreten Beispielen, wann eine Wiederholungsbegutachtung sinnvoll sein kann oder nicht. Unsere Referenten und unsere Referentin gehen zudem auf häufige Fehler ein, die zu einer Verzögerung führen können, und nehmen sich Zeit für Ihre Fragen. Zielgruppe sind Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Pflegekassen.
Bringen Sie Ihre Fragen mit oder lassen Sie sich schon im Vorfeld von unseren Expertinnen und Experten beraten:
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Medizinischer Dienst Bayern
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