Seit dem 1.1.2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, auch die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, über den Entlastungsbetrag mit der Pflegeversicherung abrechnen.
Für den / die Helfer*in gilt: Um sich als ehrenamtlich tätige(r) Helfer*in zu engagieren, ist ein Registrierungsverfahren notwendig. Das Registrierungsverfahren beinhaltet unter anderem die Teilnahme an einer Schulung von 8 Unterrichtseinheiten, die von den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege kostenfrei angeboten und durchgeführt wird.
Die Fachstelle für Demenz und Pflege Oberbayern bietet in Kooperation mit der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern am Donnerstag, den 12.05. und Freitag, den 13.05.22, jeweils von 14 – 17 Uhr ausschließlich für Menschen mit Hörbehinderung (Gehörlose, Taube, Gebärdensprachler*innen) eine Schulung für die ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen gemäß § 82 Abs. 4 AVSG an.
Die Inhalte werden von Dolmetschenden in die Deutsche Gebärdensprache übersetzt.
Fachstelle für Demenz und Pflege Oberbayern in Kooperation mit der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern
Fachstelle für Demenz und Pflege Oberbayern
Tel.: 089 / 43 66 96 51
E-Mail: info@demenz-pflege-oberbayern.de
Hier können Sie sich für die Schulung anmelden.