Suche Hilfe
Sie suchen ein Angebot aus folgendem Themenbereich:
Sie suchen konkret nach folgendem Angebot:
Angebote für Menschen mit:
für Altersgruppe:
im Raum:
Sie suchen nach Angeboten im Umkreis:
Sie suchen ein Angebot aus folgendem Themenbereich:

Aktuelle Auswahl : 1657 Treffer


Die Beauftragten für Belange von behinderten Menschen - frühere Behindertenbeauftragten - haben die Aufgabe, die Erreichung von gleichwertigen Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens voranzutreiben. Insbesondere beinhaltet dies die Mitgestaltung von politischen und sozialen Rahmenbedingungen und die Verbreitung des Inklusionsgedankens durch Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.

Das Betreuungsgericht ist in erster Linie für die Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Betreuungen zuständig. Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht in dem Bezirk, in dem der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Der Behindertenbeirat bzw. Behindertenrat (Beirat bzw. Rat für behinderte Menschen) ist ein unabhängiges, kommunales, öffentliches Gremium, das sich aus Menschen mit Behinderung, Angehörigen- und Interessenvertretern zusammensetzt. Die genaue Zusammensetzung und die Arbeitsweise sind jeweils in einer eigenen Satzung verankert. Die Hauptaufgabe ist die Interessenvertretung von ortsansässigen Menschen mit Behinderung. Dazu berät er den Stadtrat und dessen Gremien sowie die Stadtverwaltung in allen damit zusammenhängenden Belangen. Unabhängig davon kann ein Behindertenbeirat bzw. Behindertenrat von sich aus auch Vorschläge, Anregungen, Stellungnahmen und Gutachten abgeben.

Betreuungsvereine sind eingetragene Vereine und verfügen über hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vom Betreuungsgericht als gesetzliche Betreuer bestellt werden, wenn eine Betreuung nicht an Angehörige oder sonstige Vertraute der hilfsbedürftigen Person übertragen werden kann. Neben der Führung von Betreuungen sollen die Betreuungsvereine Partner für ehrenamtliche Betreuer sein, die eine Betreuung übernommen haben oder eine Betreuung übernehmen wollen. Die meisten Betreuungsvereine gehören einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege oder der Lebenshilfe, Landesverband Bayern, an. Die Beratung erfolgt unentgeltlich und erfordert keine Mitgliedschaft.

Betreuungsstellen sind in der Regel bei den Gesundheitsämtern angesiedelt. Sie werden herangezogen, wenn ein Mensch in Folge von Unfall, Krankheit, Behinderung oder Alter eine rechtliche Vertretung benötigt. Die Aufgabe besteht in der Anfertigung von Stellungnahmen zur Notwendigkeit einer Betreuung auf Anfrage des Betreuungsgerichts und dem Vorschlag eines geeigneten Betreuers. Zudem kümmern sie sich um die Gewinnung, Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern in Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen. Betroffene und interessierte Bürgerinnen und Bürger werden hier ausführlich über ihre Fragen zum Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten beraten.