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Informationsveranstaltung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson nach § 82 AVSG

Rothenburg o. d. Tauber
Freitag, 26.04.2024 15:00 Uhr

Den Entlastungsbetrag über Privatpersonen abrechnen

Seit dem 01.01.2021 können Menschen, ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, durch Privatpersonen Unterstützung im Alltag erhalten. Oft wird diese wertvolle Unterstützung durch Freunde, Bekannte, Nachbarn oder im Rahmen von Nachbarschaftshilfen geleistet. Wenn diese Privatpersonen die Voraussetzungen erfüllen und als ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen registriert sind, können Pflegebedürftige über den Entlastungsbetrag von 125 Euro/mtl. eine Aufwandsentschädigung für geleistete Dienste ausbezahlen. Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen dürfen nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt und/oder verschwägert sein, in einer häuslichen Gemeinschaft leben und sollten mindestens 16 Jahre alt sein. 

Die Informationsveranstaltung gibt einen Überblick über Voraussetzungen, Einsatzgebiete sowie das Registrierungsprocedere.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation zwischen der Pflegeberatungsstelle Landkreis Ansbach, vertreten durch Maximilian Lechler und der Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken.

Eine Anmeldung ist erforderlich:

­☎ 0981/4664-20210

✉ info@demenz-pflege-mittelfranken.de

 

Veranstaltungsort:

Berufsschule Rothenburg o. d. T.

Bezoldweg 31

91541 Rothenburg o. d. T.

 

Organisation und Kontakt:

Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken
Danziger Straße 5
91522 Ansbach

☎ 0981/4664-20210
✉ info@demenz-pflege-mittelfranken.de