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Weitere Soziale Fachdienste sind Anlauf- und Beratungsstellen, die Menschen mit drohender Behinderung oder Behinderung mit vielfältigen Begleiterscheinungen und Auswirkungen beraten und begleiten. Die Weiteren Sozialen Fachdienste sind überwiegend in der Stadt Nürnberg angesiedelt, können aber von allen Ratsuchenden aus dem Bezirk Mittelfranken genutzt werden.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Weitere Soziale Fachdienste

Werkstätten für Menschen mit Behinderung bieten Menschen, die wegen der Art und der Schwere ihrer Beeinträchtigung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung, Arbeit und Beschäftigung gegen ein angemessenes Entgelt an. Die Arbeits- und Beschäftigungsbereiche (z. B. Elektromontage, Druckerei, Gärtnerei, Holzverarbeitung) sind von der jeweiligen Werkstatt abhängig. In der Regel beginnt die Tätigkeit in einer Werkstatt über den Berufsbildungsbereich und endet spätestens mit dem 65. Lebensjahr.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Wohnheime sind Einrichtungen, in denen Menschen mit einer Behinderung leben und auch interne Angebote einer Tagesstruktur in Anspruch nehmen können. Die Aufenthaltsdauer ist prinzipiell nicht begrenzt. Ziel ist die Wiedereingliederung in das allgemeine gesellschaftliche Leben. Dies soll erreicht werden z.B. mit Maßnahmen zur Förderung sozialer Kontakte und lebenspraktischer Kompetenzen im persönlichen Bereich, mit der Teilnahme an Beschäftigungs- und Arbeitsgruppen oder mit Maßnahmen zur Vorbereitung, Gestaltung und Durchführung von Freizeitaktivitäten.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Menschen mit geistiger/körperlicher Beeinträchtigung
→ Menschen mit seelischer Beeinträchtigung / Suchterkrankung

Wohnen in Gastfamilien ist ein Angebot, durch das Menschen mit Behinderung in einer Gastfamilie leben können. Gastfamilien können Familien, Paare oder Einzelpersonen sein, die bereit sind, Menschen mit Beeinträchtigungen in ihren Familienalltag zu integrieren. Die aufgenommenen Personen dürfen nicht in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zur Gastfamilie stehen. Auch ein Lebenspartner wird als Gastfamilie nicht anerkannt. Eine Begleitung durch einen anerkannten Fachdienst ist möglich.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Wohnen in Gastfamilien

Wohnstätten sind Einrichtungen, in denen Menschen mit einer Behinderung leben. In der Regel gehen die Menschen tagsüber in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten oder besuchen andere tagesstrukturierende Angebote. Die Aufenthaltsdauer ist prinzipiell nicht begrenzt. Ziel ist die Zunahme der Selbständigkeit und die Wiedereingliederung in das allgemeine gesellschaftliche Leben.

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Menschen mit geistiger/körperlicher Beeinträchtigung
→ Menschen mit seelischer Beeinträchtigung / Suchterkrankung