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Schulbegleitung trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler den Schulalltag besser und möglichst selbstständig bewältigen können. Die Kosten einer Schulbegleitung werden übernommen, wenn durch die Hilfe ein Schulbesuch trotz Beeinträchtigung aufgrund einer Behinderung möglich ist. Die Art und der Umfang der Unterstützung richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf. 
Integrationshilfe wird vermehrt in Heilpädagogischen Tagesstätten eingesetzt, mit dem Ziel eine möglichst selbstständige Lebensführung ohne Assistenz (Unterstützung) erreichen zu können. 

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Schulbegleitung und Integrationshilfe

Die Schulvorbereitenden Einrichtungen können von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung besucht werden, die wesentliche Verzögerungen in der allgemeinen, sozial-emotionalen und/oder körperlichen Entwicklung haben.  Ziel ist die Vorbereitung auf den Schulbesuch unter Berücksichtigung des individuellen Förderbedarfs. Schulvorbereitende Einrichtungen sind organisatorisch an die Förderzentren/-schulen angegliedert. Sie sind nur an Schultagen vormittags geöffnet und verfügen über einen eigenen Fahrdienst.

Seelische Behinderung
Menschen sind behindert, wenn ihre (…) seelische Gesundheit (…) mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.  (Auszug §2 SGB IX)

Die psychische Erkrankung und die Suchterkrankung sind den seelischen Behinderungen zuzuordnen, wenn obige Beschreibung zutrifft.

Die Angebote zur Unterstützung der Selbsthilfe beraten über die Möglichkeiten, Chancen und Grenzen der Selbsthilfe. Sie unterstützen bei der Suche nach Gleichbetroffenen, vermitteln Kontakte zu bestehenden Selbsthilfegruppen und begleiten Betroffene und Interessierte bei der Gründung und beim Aufbau neuer Selbsthilfegruppen. Des Weiteren geben sie Hinweise auf professionelle Hilfsangebote. 
Selbsthilfegruppen teilen ihre Probleme und Erfahrungen und suchen gemeinsam nach Lösungen. Sie finden hierdurch neue Wege, um mit ihrer Erkrankung oder ihrer Behinderung umzugehen und fühlen sich durch den Zusammenschluss nicht alleine.

Sozialpsychiatrische Dienste beraten und unterstützen in erster Linie chronisch psychisch beeinträchtigte Menschen. Durch Beratung und Betreuung soll eine Wiedereingliederung psychisch kranker und behinderter Menschen in die Gesellschaft erreicht werden. Das Angebot ist leicht und unbürokratisch zugänglich und umfasst auch die Beratung im Lebensumfeld der Menschen mit psychischer Erkrankung. Die Dienste sind auf der Ebene eines Landkreises oder kreisfreien Stadt tätig, beraten trägerneutral und sind umfassend mit anderen Angeboten vor Ort vernetzt. 

Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Sozialpsychiatrische Dienste