Ambulant betreutes Wohnen ist eine Hilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem 12. Sozialgesetzbuch zum selbständigen Wohnen außerhalb von Einrichtungen. Unter dem Begriff Ambulant Betreutes Wohnen werden verschiedene Wohnformen (Einzelwohnen, Wohngemeinschaften, Lebensgemeinschaften) verstanden, in denen Menschen stundenweise von Fachkräften betreut werden. Die Betreuung und Beratung wird überwiegend in der Wohnung des Menschen mit Behinderung erbracht. Sie dient der sozialen Eingliederung von beeinträchtigten Menschen und leistet Hilfe zur Selbsthilfe.
Weitere Informationen auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken:
→ Menschen mit geistiger/körperlicher Behinderung
→ Menschen mit seelischer Behinderung / Suchterkrankung